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   FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12   

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https://dejure.org/2014,51786
FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12 (https://dejure.org/2014,51786)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.09.2014 - 4 K 101/12 (https://dejure.org/2014,51786)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. September 2014 - 4 K 101/12 (https://dejure.org/2014,51786)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbruchabsicht; Abbruchverpflichtung; Bilanzierung; Gebäude; Vollamortisation; wirtschaftliches Eigentum; Überbau

  • rechtsportal.de

    Wirtschaftliches Eigentum und Höhe der Abschreibung bei einem in Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftliches Eigentum und Höhe der Abschreibung bei einem in Abbruchabsicht erworbenen Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.08.2004 - X R 55/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei Leasing; Anschaffungsbegriff bei

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    Letztlich ist aber im jeweiligen Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und ohne Bindung an das formal Erklärte und das formal-rechtlich Vereinbarte zu beurteilen, ob nach dem wirtschaftlich Gewollten und dem tatsächlich Bewirkten dem Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers eine wirtschaftliche Bedeutung zukommt oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 2001, III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041 und vom 3. August 2004, X R 55/01, BFH/NV 2005, 517 mit weiteren Nachweisen).

    Denn in der Regel bewirkt der Übergang des (hier durch den vorgelagerten Übergang von Nutzen und Lasten und die Absicherung des Eigentumserwerbs durch eine Vormerkung) gerade auch den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und ist der Mieter eines Gebäudes in der Regel nicht dessen wirtschaftlicher Eigentümer (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 2004 - X R 55/01, BFH/NV 2005, 517), so dass es für die Ausnahme - nämlich das abweichende wirtschaftliche Eigentum der XYZ - gerade darauf ankommt, ob die XYZ bei wirtschaftlicher Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls eine eigentümerähnliche Stellung hatte.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    Zwar habe der Bundesfinanzhof im Beschluss vom 12.06.1978, GrS 1/77, BStBl. II 1978, 620 ausgeführt, dass bei einem in.

    Denn nach der (zutreffenden) höchstrichterlichen Rechtsprechung zählt der Restbuchwert eines - wie hier unstreitig - in Abbruchabsicht angeschafften Gebäudes zu den Herstellungskosten für die Errichtung eines neuen Gebäudes (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 - GrS 1/77 -, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620-626).

  • BFH, 15.12.1981 - VIII R 116/79

    Für ein in Abbruchabsicht erworbenes und bis zum Abbruch genutztes Gebäude ist

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    Eine Verkürzung der Nutzungsdauer des Gebäudes wegen des beabsichtigten Abbruchs sei nach dem BFH-Urteil vom 15.12.1981, VIII R 116/79, BFHE 135, 267, BStBl. II 1982, 385 nicht zulässig.

    Dies entspricht der BFH-Rechtsprechung, wonach die nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG typisierte Nutzungsdauer (hier von 50 Jahren) nicht dadurch verkürzt wird, dass vor Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - hier innerhalb von gut drei Jahren - ein Abbruch beabsichtigt ist; vielmehr kommt eine Erhöhung der AfA nur nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Betracht (BFH-Urteil vom 15. Dezember 1981 VIII R 116/79, BFHE 135, 267, BStBl II 1982, 385).

  • BFH, 29.04.2009 - I R 74/08

    Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    Denn eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung liegt bei der AfA unterliegenden Wirtschaftsgütern nur vor, wenn der Teilwert mindestens während der Hälfte des betriebsgewöhnlichen Zeitraums unter seinem fortgeschriebenen Buchwert liegt (BFH-Urteil vom 29. April 2009 - I R 74/08 -, BFHE 225, 357, BStBl II 2009, 899).
  • BFH, 15.02.2001 - III R 130/95

    Investitionszulage - Mietvertrag - Telekommunikationsanlagen - Kauf -

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    Letztlich ist aber im jeweiligen Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und ohne Bindung an das formal Erklärte und das formal-rechtlich Vereinbarte zu beurteilen, ob nach dem wirtschaftlich Gewollten und dem tatsächlich Bewirkten dem Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers eine wirtschaftliche Bedeutung zukommt oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 15. Februar 2001, III R 130/95, BFH/NV 2001, 1041 und vom 3. August 2004, X R 55/01, BFH/NV 2005, 517 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.06.2006 - I B 109/05

    Verletzung der Ermittlungspflicht durch unterlassene Zeugenvernehmung;

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    Abgesehen davon hat der Bundesfinanzhof - wenn auch ohne Bezugnahme auf den Wortlaut des § 255 Abs. 2 HGB - auch in Entscheidungen, die Streitjahre nach der Einführung des § 255 Abs. 2 HGB betrafen, die Rechtsgrundsätze des Großen Senats weiterhin angewendet und die Abbruchabsicht für die Frage der Behandlung des Restbuchwerts zumindest konkludent für entscheidungserheblich erachtet (vgl. zum Jahr 1995 der BFH-Beschluss vom 12. Juni 2006 - I B 109/05 -, BFH/NV 2006, 1853).
  • BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88

    Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    aa) Zwar ist die Klägerin erst mit ihrer späteren Eintragung zivilrechtlich Eigentümerin des gesamten Altgebäudes einschließlich des Überbaus auf dem nicht erworbenen 10 m-Streifen geworden - denn bei dem erworbenen Grundstücksteil handelt es sich aufgrund der Größenverhältnisse um den maßgebenden Teil des Gesamtgebäudes im Sinne der Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Februar 1990 V ZR 231/88, BGHZ 110, 298 und vom 20. Juni 1975 V ZR 206/74, BGHZ 64, 333 - sie ist jedoch aufgrund der zwischen ihr und der XYZ getroffenen Vereinbarungen bereits am 30.09.2003/01.10.2003 sowohl wirtschaftliche Eigentümerin des Grund und Bodens des Kaufgrundstücks als auch wirtschaftliche Eigentümerin des auf dem Kaufgrundstück befindlichen Teils des Altgebäudes geworden.
  • BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    Das ist in der Regel der Fall, sobald in Erwartung des Eigentumserwerbes Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (vgl. zusammenfassend BFH-Urteil vom 20. Oktober 2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.06.1975 - V ZR 206/74

    Anwendbarkeit der Grundsätze über den sog. Eigengrenzüberbau

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    aa) Zwar ist die Klägerin erst mit ihrer späteren Eintragung zivilrechtlich Eigentümerin des gesamten Altgebäudes einschließlich des Überbaus auf dem nicht erworbenen 10 m-Streifen geworden - denn bei dem erworbenen Grundstücksteil handelt es sich aufgrund der Größenverhältnisse um den maßgebenden Teil des Gesamtgebäudes im Sinne der Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Februar 1990 V ZR 231/88, BGHZ 110, 298 und vom 20. Juni 1975 V ZR 206/74, BGHZ 64, 333 - sie ist jedoch aufgrund der zwischen ihr und der XYZ getroffenen Vereinbarungen bereits am 30.09.2003/01.10.2003 sowohl wirtschaftliche Eigentümerin des Grund und Bodens des Kaufgrundstücks als auch wirtschaftliche Eigentümerin des auf dem Kaufgrundstück befindlichen Teils des Altgebäudes geworden.
  • FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 10 K 148/10

    Zurechnung von Gegenständen im Rahmen des Immobilienleasings

    Auszug aus FG Hessen, 10.09.2014 - 4 K 101/12
    Ein Indiz für eine wirtschaftliche Zurechnung des Leasinggegenstandes zum Vermögen des Leasingnehmers bietet nach der Rechtsprechung z.B. eine Vereinbarung, nach der die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwar erheblich länger ist als die Grundmietzeit, der Kaufpreis aber bereits während der Grundmietzeit in Form der Mietzahlungen geleistet worden ist (vgl. zusammenfassend das Zwischenurteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Mai 2013, 10 K 148/10, n.v., juris mit Nachweisen zur Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 11.03.1977 - III B 39/75

    Eine aufschiebend bedingte Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem nachfolgenden

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